1. | a) | Varieté, Kabarett, Zirkus | b) | Musikalische Veranstaltungen, Konzerte | c) | Museen und Ausstellungen |
Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung der Funktion des Betriebes und zur Betreuung der Kunden unbedingt erforderlich sind. d) | Theaterkartenbüro: an Samstagen bis 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 19 Uhr Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung der Funktion des Betriebes und zur Betreuung der Kunden unbedingt erforderlich sind. |
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2. | Film - Filmproduktionsunternehmung und Filmaufnahmeateliervermietung
Der Auf- und Abbau der Szenenbilder; die Bild- und Tonaufnahme; die Filmentwicklung und -zusammenstellung; die Filmvorführung und die Arbeit des administrativen Aufsichtspersonals mit Beschränkung auf die hiebei unumgänglich notwendigen Personen; dies gilt auch für die Magnetbandtechnik. - Filmleihanstalt
Durchsehen; Expedition von Filmen.
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3. | Lichtspieltheater Bedienung der Vorführanlage sowie die Beschäftigung des für die Durchführung des Kinobetriebes unbedingt erforderlichen Personals. |
4. | Berufsbegleitende Fachhochschul-Studiengänge Alle Tätigkeiten, die zur Betreuung der Teilnehmer dieser Studiengänge unbedingt erforderlich sind, an Samstagen bis 18.00 Uhr sowie im Rahmen von Wochenend- Blockseminaren an höchstens zwei Sonntagen im Semester pro Studiengang von 8.00 bis 16.00 Uhr. Jedoch darf ein einzelner Arbeitnehmer zur Betreuung mehrerer Studiengänge insgesamt nur an höchstens sechs Sonntagen pro Jahr beschäftigt werden. (BGBl. II Nr. 307/2002) |