© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Zurück Weiter
Dokument-ID: 101679

Vorschrift

Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 (BäckAG 1996)

Inhaltsverzeichnis

§ 4. Überstundenzuschlag

idF BGBl. Nr. 410/1996 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1996

(1) Jede Überstundenleistung ist mit einem Überstundenzuschlag zu entlohnen.

(2) Der Überstundenzuschlag beträgt mindestens 50 vH des auf die Normalarbeitsstunde entfallenden Lohnes.