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Dokument-ID: 568852

Vorschrift

Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung (BDRV)

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Außerkrafttreten

idF BGBl. II Nr. 67/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2013

(1) Die Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen tritt mit dem im § 4 vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.

(2) Auf Betriebsanlagen gemäß § 5 sind die jeweils in Betracht kommenden Bestimmungen der Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen bis spätestens zu den im § 5 genannten Zeitpunkten weiter anzuwenden.