© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 568852
Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung (BDRV)
§ 6. Außerkrafttreten
(1) Die Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen tritt mit dem im § 4 vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.
(2) Auf Betriebsanlagen gemäß § 5 sind die jeweils in Betracht kommenden Bestimmungen der Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen bis spätestens zu den im § 5 genannten Zeitpunkten weiter anzuwenden.