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Dokument-ID: 157927
Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt (BPV Seilfahrt)
Anschlagpunkte
§ 9.
Verschlüsse an Bedienungsöffnungen der Anschlagpunkte müssen so ausgeführt sein, daß sie sich vom Fördergestell oder Fördergefäß aus öffnen und schließen lassen.