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Dokument-ID: 158004

Vorschrift

Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt (BPV Seilfahrt)

Inhaltsverzeichnis

§ 64.

Belastungsstücke von Gegengewichten müssen gegen Herabfallen gesichert sein. Bei Verwendung von Beton ist nur Stahlbeton zulässig.