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Dokument-ID: 807939
Druckgerätegesetz
§ 52. Verordnungsermächtigung
Nähere Bestimmungen über
- die Aufstellung von druckführenden Geräten,
- die Art und Festlegung von Schutzzonen und Sicherheitsabständen,
- die Durchführung der ersten Betriebsprüfung und der wiederkehrenden Untersuchungen,
- den Betrieb von druckführenden Geräten,
- die Anforderungen an Füllstellen und das Füllpersonal,
- die Pflichten des Betreibers und das Verhalten bei die Sicherheit gefährdenden Schadensereignissen,
- die Grenzen zwischen niedrigem und hohem Gefahrenpotential von druckführenden Geräten in Abhängigkeit ihrer Inhaltsstoffe und Betriebsbedingungen,
- die Erleichterungen von Vorschriften betreffend die Inbetriebnahme, die Füllung und die erste Betriebsprüfung auf Grund von Auslegung und vorgesehenem Betrieb der druckführenden Geräte,
- das Verfahren für und die Prüfungen nach Reparaturen und Änderungen
können von der Bundesministerin bzw. vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft durch Verordnung erlassen werden. (BGBl. I Nr. 140/2024)