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Dokument-ID: 218411

Vorschrift

Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau (SFK-VO)

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Qualitätskriterien der Fachausbildung

idF BGBl. Nr. 277/1995 | Datum des Inkrafttretens 01.06.1995

Die Fachausbildung hat einem möglichst hohen Qualitätsanspruch zu genügen. Daher sind bei der Fachausbildung folgende Qualitätskriterien einzuhalten:

  1. Die Ausbildung muß praxis- und anwendungsorientiert erfolgen.
  2. Der Ausbildung muß ein geschlossenes Gesamtkonzept zugrunde liegen.
  3. Die Ausbildung muß lernzielorientiert erfolgen.
  4. Die Ausbildung muß modernen methodisch-didaktischen Anforderungen genügen.
  5. Lernkontrollen und Prüfungen müssen sich an Lernzielen orientieren.