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Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)
15. Einwirkung durch TOLUOL
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
- Erkrankungen des Blutes und der Blut bildenden Organe,
- chronisch entzündliche Hauterkrankungen,
- ausgeprägte chronische konjunktivale Reizerscheinungen,
- sowie auf Beschwerden im Bereich des zentralen und des peripheren Nervensystems wie:
- Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, leichte Ermüdbarkeit,
- Merkfähigkeitsstörungen, Konzentrationsstörungen, Farbsehstörungen,
- Herzklopfen, Zittern in den Händen, Schweißausbrüche,
- Appetitlosigkeit, Übelkeit, sonstige Magen-Darmbeschwerden,
- Alkoholintoleranz.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
- der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
- technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
- zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
- dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung.
Blut:
Die Blutuntersuchung ist bei der Erstuntersuchung und einmal jährlich durchzuführen:
- Blutstatus (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild)
Harn:
Die Harnprobe ist nach Ablauf einer Arbeitswoche/am Ende eines Arbeitstages/am Schichtende abzunehmen (der Zeitpunkt der Abnahme der Harnprobe ist anzugeben).
- spezifisches Gewicht
- o-Cresol
Für die o-Cresolbestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht ≥ 1010 mg/ml beträgt.
d. Beurteilung:
Eignung:
Als Grenzwerte sind anzusehen:
Blut: |
|
Hämoglobin: | 10 g/dl für Frauen |
Erythrozyten: | 3,2 Millionen/µl für Frauen |
Leukozyten: | unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten bzw. 3.700/µl bei nicht pathologischem |
Thrombozyten: | 150.000 bzw. 130.000/µl bei nicht pathologischem |
Harn:
- o-Cresol: 0,8 mg/l
Bei wiederholt erhöhten o-Cresolwerten ist zusätzlich Toluol im Blut am Ende eines Arbeitstages zu bestimmen (der Zeitpunkt der Untersuchung ist anzugeben).
Grenzwert:
Toluol: 250 µg/l Blut
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Bei Unterschreiten bzw. Überschreiten der Grenzwerte im Blut (ausgenommen Differentialblutbild) oder im Harn sowie bei atypischen Morphologien im Blut.
Nichteignung:
Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch Toluol verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei:
Erkrankungen des Blutes und der Blut bildenden Organe, erheblichen Störungen im Bereich des zentralen und peripheren Nervensystems.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:
- ein Jahr;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
- drei Monate.
(BGBl. II Nr. 26/2014)