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Dokument-ID: 1088468
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 404. Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter
Unbeschadet des § 411 haben die Mitglieder des SCE-Betriebsrates die Arbeitnehmervertreterinnen und –vertreter der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der gemäß den Bestimmungen dieses Unterabschnitts durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren.