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Dokument-ID: 1087915
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 41. Recht auf Information während der Elternkarenz
Während einer Karenz hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über wichtige Betriebsgeschehnisse, die deren Interessen berühren, insbesondere Insolvenz, betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.