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Dokument-ID: 169683

Vorschrift

Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO)

Inhaltsverzeichnis

ABSCHNITT 1
Geltungsbereich

§ 1.

idF BGBl. II Nr. 10/2010 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010

(1) Ausnahmen nach dieser Verordnung gelten

  1. nur für den innerstaatlichen Straßenverkehr;
  2. nicht für Fahrten, bei denen die Fahrzeuge für andere als die in den folgenden Bestimmungen festgesetzten Zwecke verwendet werden.

(2) Für die in Abschnitt 2 dieser Verordnung genannten Lenkerinnen und Lenker kommen die Vorschriften für sonstige Fahrzeuge gemäß Abschnitt 4 des Arbeitszeitgesetzes zur Anwendung.