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Dokument-ID: 775779
ABSCHNITT 3
Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO)
ABSCHNITT 3
Ausnahmen von einzelnen Vorschriften
§ 4. Milchsammelfahrzeuge
(1) Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich auf Milchsammelfahrzeugen eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen.
(2) Milchsammelfahrzeuge im Sinne des Abs. 1 sind Fahrzeuge, die zum Sammeln von Rohmilch bei landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.