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Dokument-ID: 194466

Vorschrift

Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG)

Inhaltsverzeichnis

§ 8a. Ruhemöglichkeit

idF BGBl. Nr. 434/1995 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1995

Werdenden und stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.