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Dokument-ID: 811258

Vorschrift

Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015)

Inhaltsverzeichnis

§ 9. Vermutung der Konformität auf der Grundlage nationaler Normen

idF BGBl. II Nr. 21/2016 | Datum des Inkrafttretens 20.04.2016

Sind keine harmonisierten Normen nach § 7 festgelegt und veröffentlicht worden und sind keine internationalen Normen nach § 8 veröffentlicht worden, so hat die Marktüberwachungsbehörde im Hinblick auf die in § 4 genannte Bereitstellung auf dem Markt oder im Hinblick auf den in § 5 genannten freien Verkehr auch solche elektrischen Betriebsmittel, die entsprechend den Sicherheitsanforderungen der im herstellenden Mitgliedstaat angewandten Normen hergestellt worden sind, als mit den Sicherheitszielen nach § 4 und Anhang I übereinstimmend zu erachten, die ein Sicherheitsniveau bieten, das dem in Österreich geforderten Niveau entspricht.