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Dokument-ID: 060485
Artikel 82
REACH-Verordnung (REACH-VO)
Artikel 82
Abstimmung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat legt die Verfahrensregeln für die Abstimmung, einschließlich der Bedingungen für die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied, fest. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.