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Dokument-ID: 060528

Vorschrift

REACH-Verordnung (REACH-VO)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 126
Sanktionen bei Verstößen

idF ABl. L 396/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2007

Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung Vorschriften über Sanktionen fest und treffen alle zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften spätestens am 1. Dezember 2008 mit und melden ihr spätere Änderungen unverzüglich.