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Dokument-ID: 1077122

Vorschrift

Radonschutzverordnung (RnV)

Inhaltsverzeichnis

2. Hauptstück
Schutz vor Radon in Wohngebäuden

§ 5. Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden

idF BGBl. II Nr. 470/2020 | Datum des Inkrafttretens 10.11.2020

Für die Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden zum Nachweis der Einhaltung des Referenzwertes gemäß § 3 Abs. 1 gelten die Festlegungen der Anlage 2.