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Dokument-ID: 1077153

Vorschrift

Radonschutzverordnung (RnV)

Inhaltsverzeichnis

Anlage 6

Ausbildung von Radonschutzbeauftragten

Ausbildung von Radonschutzbeauftragten im Ausmaß von mindestens acht Stunden:

Grundbegriffe (was ist Radon, Wirkungsweise, Vorkommen, Grundsätze im Schutz vor Radon);

Rechtliche Grundlagen (Strahlenschutzgesetz, Radonschutzverordnung);

Aufgaben der/des Radonschutzbeauftragten;

Durchführung von räumlich bezogenen Radonmessungen (passive und aktive Messgeräte);

Durchführung von personenbezogenen Radonmessungen (Personendosimetrie);

Radonexposition von Arbeitskräften;

Radonschutzmaßnahmen (bauliche Maßnahmen, betriebliche Maßnahmen);

Informationen zu neuerlichen Erhebungen gemäß § 9;

Hinweise zur Durchführung der Unterweisung von Arbeitskräften.