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Dokument-ID: 1067170
Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020)
§ 134. Zentrales Quellenregister
Im Zentralen Quellenregister sind Daten über
- umschlossene radioaktive Quellen im Zusammenhang mit gemäß den §§ 16 oder 17 bewilligten Tätigkeiten,
- umschlossene radioaktive Quellen, die in gemäß § 33 bauartzugelassenen Geräten enthalten sind,
- den Fund von umschlossenen radioaktiven Quellen gemäß § 138 Abs. 3 Z 3 sowie
- das Inverkehrbringen, den Bezug, die Weitergabe sowie die Verbringung von gemäß § 33 bauartzugelassenen Geräten
zu sammeln, zu speichern und bereitzustellen.