© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Zivilluftfahrt-Verordnung 2018
ABSCHNITT II
Interne Strukturen
Artikel 94
Rechtsstellung, Sitz und Außenstellen
(1) Die Agentur ist eine Einrichtung der Union. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit.
(2) Die Agentur besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Recht zuerkannt ist. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
(3) Sitz der Agentur ist Köln, Bundesrepublik Deutschland.
(4) Die Agentur kann in Übereinstimmung mit Artikel 104 Absatz 4 in den Mitgliedstaaten Außenstellen einrichten oder Personal bei den Delegationen der Union in Drittländern unterbringen.
(5) Die Agentur wird von ihrem Exekutivdirektor rechtlich vertreten.