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Dokument-ID: 304663

Renate Novak - Josef Kerschhagl - Maria Lang - Eva Maria Marat - Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

Aufzeichnungspflichten

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die auf Grundlage des ASchG erlassenen Verordnungen enthalten eine Reihe von Dokumentationspflichten.

Gegenstand

Hinweise

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (§ 5 ASchG, DOK-VO)

Dokumentvorlagen auf www.eval.at

Nachweis über die Unterweisung der Arbeitnehmer (§ 14 ASchG sowie weiterführende Bestimmungen in den VO zum ASchG)

Für Unterweisung an Arbeitsmitteln gilt zB § 14 ASchG plus § 5 AM-VO

Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle (§ 16 ASchG) mit Arbeitsausfall von über drei Tagen oder bei tödlichen Arbeitsunfällen

Meldepflicht an zuständigen Träger der UV nach § 363 ASVG

Führen eines Brandschutzbuches (§ 45 Abs 3 AStV)

Vom Brandschutzbeauftragten

Prüfbefund, Prüfplan im Fall von prüfpflichtigen Arbeitsmitteln (§ 37 Abs 5 und 6 ASchG, §§ 6–11 AM-VO)

Es gibt Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüfung nach besonderen Ereignissen, Prüfung nach (Neu)Aufstellung

Wartungsbuch für Arbeitsmittel (§ 38 Abs 2 ASchG, § 16 Abs 4 AM-VO)

Für bestimmte, in § 8 Abs 1 angeführte Arbeitsmittel zu führen

Arbeitsstoffe: Verzeichnis der exponierten Arbeitnehmer (§ 47 ASchG)

Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder biologischen Arbeitsstoffen der Gruppe 3 oder 4

Messungen von Arbeitsstoffen, für die ein MAK- oder TRK-Wert festgelegt ist – Dokumentation (§ 31 Abs 3 GKV 2021)

Messbestimmungen: §§ 28–32 (5. Abschnitt) GKV 2021

Messungen der Asbestkonzentration (§ 24 GKV 2021)

Für die Messungen gilt der 5. Abschnitt der GKV 2021

Erstellung eines Arbeitsplans bei Asbestarbeiten (§ 23 GKV 2021)

Teil der Dokumentation nach § 5 ASchG und DOK-VO

Absaug- oder mechanische Lüftungsanlagen zur Abführung gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe – Prüfungen und Dokumentation (§ 32 GKV 2021)

Gilt nicht für Industriestaubsauger, die nur für Abreinigung verwendet werden

Aufzeichnungen über Eignungs- und Folgenuntersuchungen (§ 58 Abs 4 ASchG) nach der VGÜ

Auf Verlangen Kopie an Arbeitnehmer

Verzeichnis der lärmexponierten Arbeitnehmer (§ 65 Abs 4 ASchG, § 14 Abs 5 VOLV)

Arbeitnehmer müssen Zugang zu ihren Ergebnissen haben

Bewertungen und Messungen bei Lärm und Vibrationen (Dokumentation), Maßnahmenprogramm (§ 6 Abs 3 Z 4, § 9 Abs 3 VOLV)

Teil der Dokumentation nach § 5 ASchG und DOK-VO

Präventivfachkräfte: Aufzeichnungen über Einsatzzeit und Tätigkeiten (§ 84 Abs 1 ASchG)

Einsichtnahme durch die Arbeitsinspektion möglich

Explosionsschutzdokument (§ 5 VEXAT)

Teil der Dokumentation nach § 5 ASchG und DOK-VO

Sprengplan, Sprengschema für Sprengarbeiten (§ 5 SprengV)

Spezielle Evaluierung bei Sprengarbeiten

Gasschutzdokument bei Bohr- oder Behandlungsarbeiten, schriftliches Arbeitsfreigabesystem, Prüfplan, Prüfbefund, Wartungsplan für Bohr- und Behandlungsanlagen (§§ 5, 6, 10, 13 BohrarbV)

Nach § 14 Abs 5 ASchG sind schriftliche Anweisungen zu erstellen

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