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Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Verantwortlichkeit des Dienstgebers

Als Dienstgeber ist man gesetzlich dazu verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Dazu gehört auch, die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Mit umfasst sind Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie die Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.

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