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WEG & Bauträgervertragsrecht 2024:
USt-Befreiung für PV-Anlagen und die Wiener Bauordnungsnovelle 2023
die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 führt zu grundlegenden Neuerungen in Wien zB bei der Stellplatzverpflichtung oder der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern. Zudem gilt österreichweit seit 01.01.2024 eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für PV-Anlagen. Durch die WEG-Novelle 2022 haben sich außerdem die Nutzungs- und Änderungsrechte von Wohnungseigentümern grundlegend verändert. Hierzu herrscht bei Ihren Klienten nach wie vor große Unsicherheit in der Praxis.
Alle aktuellen Fachinformationen sowie über 150 stichhaltige Verträge, Vereinbarungen und Checklisten zur aktuellen Rechtslage im WEG und Bauträgervertragsrecht finden Sie im Praxishandbuch Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht plus Online-Zugang.
Die Vorteile des Handbuchs „Wohnungseigentum (WEG) und Bauträgervertragsrecht“:
- Topaktuelles Nachschlagewerk zur aktuellen Rechtslage im WEG und BTVG: Berechnung der nötigen Stimmenmehrheiten, Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Änderungsrechten, Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern – inkl USt-Befreiung, Wiener Bauordnungsnovelle 2023 und WEG-Novelle!
- Umfassende Beratungskompetenz in Detailfragen: Sie wissen, wie Wohnungseigentümer gegen Mehrheitsbeschlüsse oder eigenmächtige Änderungen vorgehen können und wie Sie Fallstricke im Genehmigungs- oder Unterlassungsverfahren kompetent vermeiden.
- Über 150 von Experten erstellte Mustervorlagen: Wohnungseigentums- , Bauträger-, Verwaltungsverträge
sowie einstweilige Verfügungen, Duldungsanträgen, Unterlassungsklagen und Grundbuchsgesuche.
WEG & Bauträgervertragsrecht 2024:
USt-Befreiung für PV-Anlagen und die Wiener Bauordnungsnovelle 2023
die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 führt zu grundlegenden Neuerungen in Wien zB bei der Stellplatzverpflichtung oder der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern. Zudem gilt österreichweit seit 01.01.2024 eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für PV-Anlagen. Durch die WEG-Novelle 2022 haben sich außerdem die Nutzungs- und Änderungsrechte von Wohnungseigentümern grundlegend verändert. Hierzu herrscht bei Ihren Klienten nach wie vor große Unsicherheit in der Praxis.
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sowie einstweilige Verfügungen, Duldungsanträgen, Unterlassungsklagen und Grundbuchsgesuche.