© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Demo-Dokumente
-
Rückstellung für GSVG-Beiträge
Unternehmensrechtich besteht die Verpflichtung für GSVG-Beiträge eine Rückstellung zu bilden, sofern der Betrag dafür nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.Reinhard Veith | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 402675 -
Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube
Haben die Arbeitnehmer zum Bilanzstichtag ihren Urlaubsanspruch noch nicht konsumiert, so hat der bilanzierungspflichtige Unternehmer eine Rückstellung für noch nicht konsumierte Urlaube zu bilden.Reinhard Veith - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 402685 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Informieren Sie sich im folgenden Beitrag über die allgemeinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inklusive ihrer Bewertung im Unternehmensrecht sowie im Steuerrecht.Ingrid Wietrzyk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 411152