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Brandschutz und elektrische Einrichtungen
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Brandschutz und elektrische Einrichtungen
Elektrische Einrichtungen können in mehrfacher Weise mit Brandereignissen in Verbindung gebracht werden. Dies erfordert spezifische Vorkehrungen, um Brandereignisse, die durch die Elektrizität verursacht werden können, zu verhindern.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1035003 -
Schutz vor Bränden, die von elektrischen Betriebsmitteln verursacht werden
Elektrische Betriebsmittel sind so zu installieren und zu verwenden, dass die beim Betrieb entstehende Wärme keine thermische Belastung mit schädlichen Auswirkungen oder eine Gefahr für in unmittelbarer Nähe befindliche Gegenstände darstellt.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1035005 -
Maßnahmen bei besonderen Brandrisiken
Grundsätzlich ist gem Teil 4-422 der OVE E 8101:2019-01-01 die Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln auf das für die durchzuführenden Tätigkeiten in einer Betriebsstätte notwendige Ausmaß zu beschränken.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1035009 -
Schutz gegen Verbrennungen
Abschnitt 423 der OVE E 8101:2019-01-01 behandelt die Maßnahmen um die Gefahr von Verbrennungen beim Berühren von elektrischen Betriebsmitteln zu verhindern.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1035011 -
Schutz gegen Überhitzung
Für elektrische Geräte, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Funktion höhere Temperaturen annehmen, legt Kapitel 424 der OVE E 8101:2019-01-01 Maßnahmen fest, dass ein Überschreiten der für ihre Funktion zulässigen Temperatur vermieden wird.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1035013 -
Ergänzende brandschutztechnische Anforderungen an abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
Die OVE Richtlinie R 12-2:2019-01-01 beinhaltet in Ergänzung zu den allgemeinen Anforderungen der OVE E 8101:2019-01-01 und zu bestehenden Bauvorschriften zusätzliche brandschutztechnische Anforderungen an abgeschlossene elektrische Betriebsstätten.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1035015 -
Bedingungen und Anforderungen für die Evakuierung im Notfall
Kabel- und Leitungsanlagen in Fluchtwegen sind nach den in der OIB-Richtlinie 2:2019 beschriebenen Anforderungen auszuwählen und nach Maßgabe der ergänzenden Vorkehrungen der OVE-Richtlinie R 12-2 zu verlegen.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1035017 -
Anforderungen an elektrische Kabel- und Leitungsanlagen mit Funktionserhalt und Dauer des Funktionserhalts
Unter Funktionserhalt ist die Anforderung allgemein an Einrichtungen für Sicherheitszwecke im Brandfall zu verstehen, dass ihre Funktion zu jeder Zeit, auch während eines Ausfalls der Haupt- u lokalen Stromversorgung u im Brandfall, erhalten bleibt.Gernot Wurm - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1035019 -
Bauliche Maßnahmen – Ausführungsbeispiele
Beispielhafte schematische Darstellungen für bauliche Maßnahmen zur Einrichtung von Sicherheitsbeleuchtungssystemen und deren Ausführung.Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1035172