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Lehrlinge und Brandschutz
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Rechte und Pflichten von Ausbildern und Lehrlingen
Im Zusammenhang mit dem Thema Brandschutz als Teil des Arbeitnehmerschutzes ist es wichtig, sich die im BAG verankerten Pflichten der beiden Vertragspartner (Lehrvertrag) anzusehen.Nikolaus Salzer - Daniel Krätschmer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 414006 -
Einbindung von Lehrlingen in den betrieblichen Brandschutz als „Mitarbeiter“
Lehrlinge sind Mitarbeiter im Unternehmen, weswegen alle Regelungen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes auch auf sie zur Anwendung gelangen.Nikolaus Salzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 414070 -
Lehrlinge und Funktionen für den betrieblichen Brandschutz
Auch wenn es einigen Bereichen rechtliche „Grauzonen“ gibt kann nur dringend davon abgeraten werden, in einem Lehrverhältnis stehende Mitarbeiter in von der Behörde mittels Bescheid vorgeschriebenen Funktionen einzusetzen.Nikolaus Salzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 414105