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Rauchen/Rauchverbot
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Nichtraucherschutz
Zur Regelung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer/innen am Arbeitsplatz, die bei ihrer Tätigkeit Gefahren und Belastungen ausgesetzt sind, findet das Arbeitsschutzrecht Anwendung.Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454221 -
Nichtraucherschutz nach ASchG und Arbeitsstättenverordnung
Das Rauchverbot des § 30 ASchG soll NichtraucherInnen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakrauches schützen. Lesen Sie mehr in diesem Fachbeitrag.Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454240 -
Tabakrauch – gefährlicher Stoff
Tabakrauch bzw kalter Rauch ist ein gefährlicher Stoff nach § 27 Abs 2 Z 3 lit a der Arbeitsstättenverordnung (AStV), der die Raumluft belastet.Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454257 -
Arbeitsrechtliche Rauchverbote, Betriebsvereinbarung
Rauchverbote können durch Einzelvereinbarung oder durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung getroffen werden. Eine solche Betriebsvereinbarung ist „erzwingbar“.Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454279 -
Rauchverbote nach Tabakgesetz
In Bezug auf Rauchverbote sind neben dem ASchG das Tabakgesetz und das Mutterschutzgesetz relevant. Die betrieblichen Kontrollen hinsichtlich Arbeitsschutz führt das Arbeitsinspektorat durch.Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454288