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Praxiswissen
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Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023
Im Spannungsfeld zwischen altem Zuordnungs- und Kennzeichnungsregime für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und neuer GHS-Einteilung, die bereits ab dem Jahr 2008 anwendbar war, resultierte bereits seit längerem dringender Regelungsbedarf.Josef Drobits - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1120594 -
Brennbare Flüssigkeiten: Übergangsvorschriften durch die Novelle 2024
Mechanische Überfüllsicherungen müssen im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung gem § 26 Abs 3 Z 4 nicht geprüft werden.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1183742 -
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) – Geltungsbereich, Definitionen, Begriffsbestimmungen
Gem § 1 ist die VbF eine gewerberechtliche Vorschrift für zukünftig genehmigungspflichtige Betriebsanlagen und für bereits genehmigte mit Übergangsbestimmungen im 9. Abschnitt.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128024 -
Besonders gefährliche brennbare Flüssigkeiten gem § 12 der VbF 2023
Der Begriff, der in § 6 der VbF 1991 noch verwendet wird, fällt nun weg. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass auch die Substanzen oder deren Gefährdungen verschwunden sind.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128026 -
Spezialfall organische Peroxide
In der VbF 1991 im § 3 Abs 2 Z 7 sind organische Peroxide ausgenommen, außer interessanterweise bei der Zusammenlagerung mit brennbaren Flüssigkeiten.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128027 -
Brennbare Flüssigkeiten: Bestimmungen zu Lagermengen
Detaillierte Lagermengenbestimmungen sind erst im 5. Abschnitt der Verordnung zu finden. Für oberirdische Lagerung sind die zutreffenden Mengenobergrenzen je Gefahrenkategorie in einer Zentraltabelle in § 33 wie folgt zusammengefasst.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128028 -
Kleinlagermengen
In der VbF 1991 waren diese Bestimmungen in den §§ 66 und 67 zu finden. Nun sind diese Bestimmungen in abgewandelter Form in den §§ c33 und 78 „geringe Lagermengen – Kleinmengen“ zu finden.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128029 -
Lagermengen auf der Baustelle und auswärtigen Arbeitsstellen
Die VbF 2023 erfasst nun erstmalig mithilfe der Novelle vom 04.06.2024, BGBL Nr 141/2024, auch die präzise Lagerung brennbarer Flüssigkeiten auf Baustellen.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1183743 -
Brennbare Flüssigkeiten: Bestimmungen zu Lagerort
Lagerräume müssen eine ganze Reihe an baulichen Anforderungen erfüllen. Diese sind im § 11 der VbF angeführt.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128034 -
Kennzeichnung von Lagerräumen, Lagergebäuden und Lagerbereichen sowie Sicherheitslagerschränken
Unter „Behälter“ versteht man jedwede Raumumschließung sowohl stationär als auch mobil als Einzelverpackung (Stückgut).Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128036