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Sauerstoff-Reduktionsanlagen – TRVB 155
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Sauerstoff-Reduktionsanlagen – betriebliche Anforderungen
Sauerstoff-Reduktionsanlagen dürfen nicht eingesetzt werden, wenn Brandlasten vorliegen, die für die Verbrennung nicht auf Sauerstoff aus der Umgebungsluft angewiesen sind. Dazu zählen zB Feuerwerkskörper, Sprengmittel oder Peroxide.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985182 -
Sauerstoff-Reduktionsanlagen – Eigenkontrollen, Wartung, Revision
Die TRVB sieht eine Reihe von Eigenkontrollen von Sauerstoff-Reduktionsanlagen vor und enthält Vorgaben zu Wartung und Instandhaltung, um die durchgehende Funktionsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985184