© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
-
Maßnahmen zur Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – Grundsätze
Dieser Beitrag bietet Informationen über Grundsätze der Gefahrenverhütung nach § 7 ASchG zur Auswahl und Verwendung von (gefährlichen) Arbeitsstoffen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286404 -
Ersatzpflicht bei gefährlichen Arbeitsstoffen
Wenn für einen verwendeten, gefährlichen Arbeitsstoff ein geeigneter Ersatzstoff bzw geeignetes Ersatzverfahren existiert und ein gleichwertiges Ergebnis in einem vertretbarem Aufwand erzielt werden kann, besteht Ersatzpflicht.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286453 -
Rangordnung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
Für die Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen ist eine bestimmte Rangordnung von Maßnahmen laut ASchG zu beachten und es sind Schutzmaßnahmen gegen Gase, Dämpfe und Schwebstoffe laut AAV zu treffen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286574