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Dokument-ID: 026319
Bauordnung für Wien (BO für Wien)
§ 52. Ermäßigungen
Bei Eckbauplätzen und Eckbaulosen mit zwei oder mehreren Fronten wird die anrechenbare Frontlänge um 25 % ermäßigt. Diese Ermäßigung erstreckt sich nur auf Fronten bis 25 m.
(LGBl. Nr. 25/2009)