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Dokument-ID: 037522

Vorschrift

CLP-Verordnung

Inhaltsverzeichnis

ANHANG III

LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE

1.

Teil 1: Gefahrenhinweise

Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet.

Bei der Wahl der Gefahrenhinweise gemäß Artikel 21 und Artikel 27 können Lieferanten die kombinierten Gefahrenhinweise gemäß diesem Anhang verwenden.

Gemäß Artikel 27 kann bei der Kennzeichnung die folgende Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise gelten:

  1. Wird der Gefahrenhinweis H410 „Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“ zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis H400 „Sehr giftig für Wasserorganismen“ entfallen.
  2. Wird der Gefahrenhinweis H314 „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.“ zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis H318 „Verursacht schwere Augenschäden.“ entfallen.
  3.  Wird der Gefahrenhinweis EUH441 „Starke Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen“ zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis EUH440 „Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen“ entfallen. (ABl. L 93/2023)
  4. Wird der Gefahrenhinweis EUH451 „Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“ zugeordnet, kann der Gefahrenhinweis EUH450 „Kann lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“ entfallen. (ABl. L 93/2023)

Um den Verabreichungs- oder Expositionsweg anzugeben, können die kombinierten Gefahrenhinweise in Tabelle 1.2 verwendet werden.

 (Anm. d. Red.: Es werden nur die deutschsprachigen Gefahrenhinweise dargestellt)

 
Tabelle 1.1

Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren

 

 

 

 

H200

2.1 – Explosive Stoffe, instabile explosive Stoffe

 

 

Instabil, explosiv.

H201

2.1 – Explosive Stoffe, Unterklasse 1.1

 

 

Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.

H202

2.1 – Explosive Stoffe, Unterklasse 1.2

 

 

Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

H203

2.1 – Explosive Stoffe, Unterklasse 1.3

 

 

Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

H204

2.1 – Explosive Stoffe, Unterklasse 1.4

 

 

Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

H205

2.1 – Explosive Stoffe, Unterklasse 1.5

 

 

Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.

H206

2.17 – desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische, Gefahrenkategorie 1

 

 

Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. (ABl. L 86/2019)

H207

2.17 – desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische, Gefahrenkategorie 2, 3

 

 

Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. (ABl. L 86/2019)

H208

2.17 – desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische, Gefahrenkategorie 4

 

 

Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. (ABl. L 86/2019)

H220

2.2 – Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1A (ABl. L 86/2019)

 

 

Extrem entzündbares Gas.

H221

2.2 – Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1B, 2 (ABl. L 86/2019)

 

 

Entzündbares Gas.

H222

2.3 – Aerosole, Gefahrenkategorie 1 (ABl. L 149/2013)

 

 

Extrem entzündbares Aerosol.

H223

2.3 – Aerosole, Gefahrenkategorie 2 (ABl. L 149/2013)

 

 

Entzündbares Aerosol.

H224

2.6 – Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1

 

 

Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.

H225

2.6 – Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2

 

 

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H226

2.6 – Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 3

 

 

Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H228

2.7 – Entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2

 

 

Entzündbarer Feststoff.

H229

2.3 – Aerosole, Gefahrenkategorien 1, 2, 3

 

 

Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. (ABl. L 149/2013)

H230

2.2 – Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1A, chemisch instabiles Gas A (ABl. L 86/2019)

 

 

Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. (ABl. L 149/2013)

H231

2.2 – Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1A, chemisch instabiles Gas B (ABl. L 86/2019)

 

 

Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. (ABl. L 149/2013)

H232

2.2 – Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1A, selbstentzündliche (pyrophore) Gase

 

 

Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. (ABl. L 86/2019)

H240

2.8 – Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typ A

 

 

2.15 – Organische Peroxide, Typ A

 

 

Erwärmung kann Explosion verursachen.

H241

2.8 – Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typ B

 

 

2.15 – Organische Peroxide, Typ B

 

 

Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.

H242

2.8 – Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen C, D, E, F

 

 

2.15 – Organische Peroxide, Typen C, D, E, F

 

 

Erwärmung kann Brand verursachen.

H250

2.9 – Pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1

 

 

2.10 – Ppyrophore Feststoffe, Gefahrenkategorie 1

 

 

Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.

H251

2.11 – Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorie 1

 

 

Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.

H252

2.11 – Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorie 2

 

 

In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.

H260

2.12 – Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Gefahrenkategorie 1

 

 

In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.

H261

2.12 – Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Gefahrenkategorien 2 und 3

 

 

In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.

H270

2.4 – Entzündend (oxidierend) wirkende Gase, Gefahrenkategorie 1

 

 

Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.

H271

2.13 – Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1

 

 

2.14 – Oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorie 1

 

 

Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.

H272

2.13 – Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 2, 3

 

 

2.14 – Oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorien 2, 3

 

 

Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.

H280

2.5 – Gase unter Druck:

 

 

Verdichtetes Gas

 

 

Verflüssigtes Gas

 

 

Gelöstes Gas

 

 

Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

H281

2.5 – Gase unter Druck: tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

 

Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.

H290

2.16 – Auf Metalle korrosiv wirkend, Gefahrenkategorie 1

 

 

Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Tabelle 1.2
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
 

 

 

Sprache
DE

 

 

H300

 

 

3.1 – Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorien 1, 2

 

 

 

 

Lebensgefahr bei Verschlucken.

H301

 

 

3.1 – Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 3

 

 

 

 

Giftig bei Verschlucken.

H302

 

 

3.1 – Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4

 

 

 

 

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. (ABl. L 156/2016)

H304

 

 

3.10 – Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1

 

 

 

 

Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H310

 

 

3.1 – Akute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorien 1, 2

 

 

 

 

Lebensgefahr bei Hautkontakt.

H311

 

 

3.1 – Akute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorie 3

 

 

 

 

Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. (ABl. L 156/2016)

H312

 

 

3.1 – Akute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorie 4

 

 

 

 

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. (ABl. L 156/2016)

H314

 

 

3.2 – Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 1C

 

 

 

 

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (ABl. L 156/2016)

H315

 

 

3.2 – Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2

 

 

 

 

Verursacht Hautreizungen.

H317

 

 

3.4 – Sensibilisierung — Haut, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B (ABl. L 83/2011)

 

 

 

 

Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318

 

 

3.3 – Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 1

 

 

 

 

Verursacht schwere Augenschäden. (ABl. L 156/2016)

H319

 

 

3.3 – Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2

 

 

 

 

Verursacht schwere Augenreizung.

H330

 

 

3.1 – Akute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorien 1, 2

 

 

 

 

Lebensgefahr bei Einatmen.

H331

 

 

3.1 – Akute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 3

 

 

 

 

Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. (ABl. L 156/2016)

H332

 

 

3.1 – Akute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 4

 

 

 

 

Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H334

 

 

3.4 – Sensibilisierung — Atemwege, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B (ABl. L 83/2011)

 

 

 

 

Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

H335

 

 

3.8 – Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, Atemwegsreizung

 

 

 

 

Kann die Atemwege reizen.

H336

 

 

3.8 – Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, betäubende Wirkungen

 

 

 

 

Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H340

 

 

3.5 – Keimzell-Mutagenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B

 

 

 

 

Kann genetische Defekte verursachen < Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht >.

H341

 

 

3.5 – Keimzell-Mutagenität, Gefahrenkategorie 2

 

 

 

 

Kann vermutlich genetische Defekte verursachen < Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht >.

H350

 

 

3.6 – Karzinogenität, Gefahrenkategorie 1A, 1B

 

 

 

 

Kann Krebs erzeugen < Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht >.

H351

 

 

3.6 – Karzinogenität, Gefahrenkategorie 2

 

 

 

 

Kann vermutlich Krebs erzeugen < Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht >.

H360

 

 

3.7 – Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorien 1A, 1B

 

 

 

 

Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen < konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> < Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.

H361

 

 

3.7 – Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorie 2

 

 

 

 

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen < konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt > <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht >

H362

 

 

3.7 – Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie, Wirkungen auf/über Laktation

 

 

 

 

Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

H370

 

 

3.8 – Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 1

 

 

 

 

Schädigt die Organe < oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt > < Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht >.

H371

 

 

3.8 – Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 2

 

 

 

 

Kann die Organe schädigen < oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt > < Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht >.

H372

 

 

3.9 – Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorie 1

 

 

 

 

Schädigt die Organe < alle betroffenen Organe nennen > bei längerer oder wiederholter Exposition < Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht >.

H373

 

 

3.9 – Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorie 2

 

 

 

 

Kann die Organe schädigen < alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt > bei längerer oder wiederholter Exposition < Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht >.

H300
+
H310

 

 

Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt (ABl. L 83/2011)

H300
+
H330

 

 

Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen (ABl. L 83/2011)

H310
+
H330

 

 

Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen (ABl. L 83/2011)

H300 +
H310 +
H330

 

 

Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen (ABl. L 83/2011)

H301
+
H311

 

 

Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt (ABl. L 83/2011)

H301
+
H331

 

 

Giftig bei Verschlucken oder Einatmen (ABl. L 83/2011)

H311
+
H331

 

 

Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen (ABl. L 156/2016)

H301 +
H311 + H331

 

 

Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen (ABl. L 83/2011)

H302
+
H312

 

 

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt (ABl. L 156/2016)

H302
+
H332

 

 

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen (ABl. L 83/2011)

H312
+
H332

 

 

Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen (ABl. L 83/2011)

H302 +
H312 + H332

 

 

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen (ABl. L 83/2011)

EUH 380

 

 

Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen (ABl. L 93/2023)

EUH 381

 

 

Steht in dem Verdacht, beim Menschen endokrine Störungen zu verursachen (ABl. L 93/2023)

Tabelle 1.3
Gefahrenhinweise für Umweltgefahren

 

 

Sprache
DE

 

 

H400

 

 

4.1 – Akut gewässergefährdend, Kategorie 1

 

 

 

 

Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410

 

 

4.1 – Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 1

 

 

 

 

Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

H411

 

 

4.1 – Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 2

 

 

 

 

Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H412

 

 

4.1 – Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 3

 

 

 

 

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H413

 

 

4.1 – Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 4

 

 

 

 

Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

H420

 

 

Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre (ABl. L 83/2011)

EUH 430

 

 

Kann endokrine Störungen in der Umwelt verursachen (ABl. L 93/2023)

EUH 431

 

 

Steht in dem Verdacht, endokrine Störungen in der Umwelt zu verursachen (ABl. L 93/2023)

EUH 440

 

 

Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen (ABl. L 93/2023)

EUH 441

 

 

Starke Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen (ABl. L 93/2023)

EUH 450

 

 

Kann lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen (ABl. L 93/2023)

EUH 451

 

 

Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen (ABl. L 93/2023)

2.

Teil 2: Ergänzende Gefahrenmerkmale
 
Tabelle 2.1
Physikalische Eigenschaften

 

 

Sprache
DE

 

 

EUH 001

(Anm. d. Red.: Aufgehoben durch ABl. L 86/2019)

 

 

 

 

Sprache
DE

 

 

EUH 006

 

 

(Anm. d. Red: Aufgehoben durch ABl. L 149/2013)

EUH 014

 

 

Reagiert heftig mit Wasser.

EUH 018

 

 

Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden.

EUH 019

 

 

Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

EUH 044

 

 

Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

Tabelle 2.2
Gesundheitsgefährliche Eigenschaften
 

 

 

Sprache
DE

 

 

EUH 029

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.

EUH 031

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

EUH 032

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

EUH 066

 

 

 

 

 

 

 

 

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

EUH 070

 

 

 

 

 

 

 

 

Giftig bei Berührung mit den Augen.

EUH 071

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirkt ätzend auf die Atemwege.

Tabelle 2.3
Umweltgefährliche Eigenschaften
(Anm. d. Red.: Aufgehoben durch ABl. L 83/2011)

3. Teil 3: Ergänzende Kennzeichnungselemente/Informationen über bestimmte Gemische (ABl. L 83/2011)

 

 

Sprache
DE

 

 

EUH 201 201A

 

 

 

 

EUH 202

 

 

 

 

 

 

 

 

Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (ABl. L 83/2011)

EUH 203

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (ABl. L 83/2011)

EUH 204

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (ABl. L 83/2011)

EUH 205

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (ABl. L 83/2011)

EUH 206

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. (ABl. L 83/2011)

EUH 207

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. (ABl. L 83/2011)

EUH 208

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (ABl. L 83/2011)

EUH 209 209A

 

 

 

 

EUH 210

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. (ABl. L 83/2011)

EUH211

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. (ABl. L 44/2020)

EUH212

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. (ABl. L 44/2020)

EUH 380

 

 
Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen (ABl. L 93/2023)

EUH 401

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. (ABl. L 83/2011)