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Dokument-ID: 358115
Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012)
§ 8. Prüfungen vor Inbetriebnahme
Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für
- elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,
- elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.