© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992)
§ 7e. Beschwerden gegen eine Entscheidung notifizierter Stellen
(1) Bei der Bundesministerin bzw. beim Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft können Beschwerden gegen Entscheidungen notifizierter Stellen eingebracht werden.
(BGBl. I Nr. 204/2022)
(2) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat eine gemäß Abs. 1 eingebrachte Beschwerde zu prüfen und gegebenenfalls gemäß § 7b Abs. 5 dieses Bundesgesetzes vorzugehen.
(3) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft kann, unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben, durch Verordnung nähere Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren gemäß Abs. 1 festlegen.
(BGBl. I Nr. 204/2022)