© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Halonbankverordnung (HalonbankV)
Anhang
Kritische Verwendungszwecke von Halonen
Verwendung von Halon 1301:
in Luftfahrzeugen für den Schutz von Mannschaftsräumen, Triebwerken, Frachträumen und Trockenbuchten (dry bays);
in militärischen Land- und Wasserfahrzeugen für den Schutz von Mannschafts- und Maschinenräumen;
für die Inertisierung von besetzten Räumen, in denen brennbare Flüssigkeiten oder Gase freigesetzt werden können, nämlich im militärischen Bereich, im Erdöl- und Erdgassektor sowie in der Petrochemie und in bestehenden Frachtschiffen;
für die Inertisierung von bestehenden bemannten Kommunikations- und Befehlszentren, die zur Verteidigung gehören oder anderweitig für die nationale Sicherheit wesentlich sind;
für die Inertisierung von Räumen, in denen das Risiko einer Dispersion radioaktiver Stoffe bestehen könnte;
in Anlagen des Ärmelkanal-Tunnels und damit verbundenen Einrichtungen und rollendem Eisenbahnmaterial.
Verwendung von Halon 1211:
in an Bord von Luftfahrzeugen verwendeten Handfeuerlöschern und festinstallierten Löschvorrichtungen für Triebwerke;
in Luftfahrzeugen für den Schutz von Mannschafts- und Maschinenräumen, Frachträumen und Trockenbuchten (dry bays).