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Dokument-ID: 046590
Kennzeichnungsverordnung (KennV)
1.5 Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung
Eigenmerkmale:
Form: rechteckig oder quadratisch; weißes Piktogramm auf rotem Grund; die Sicherheitsfarbe Rot muß mindestens 50 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen.
Zu verwendende Zeichen:
Hinweis auf einen Feuerwehrschlauch | Hinweis auf eine Leiter | Hinweis auf einen Feuerlöschgerät |
Brandmeldungstelefon | Richtungsanzeige (zusätzlich zu den obenstehenden Zeichen zu verwenden) |