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Kennzeichnungsverordnung (KennV)
Anhang 2:
Sicherheitsfarben
Sicherheitsfarbe | Bedeutung | Hinweise – Angaben |
Rot | Verbotszeichen | Gefährliches Verhalten |
Gefahr – Alarm | Halt, Stillstand, Not-Ausschalteeinrichtung, Evakuierung | |
Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung | Kennzeichnung und Standort | |
Gelb oder Gelb-Orange | Warnzeichen | Achtung, Vorsicht, Überprüfung |
Blau | Gebotszeichen | Besonderes Verhalten oder Tätigkeit Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung |
Grün | Erste-Hilfe-, Rettungszeichen | Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel, Stationen, Räume |
Gefahrlosigkeit | Rückkehr zum Normalzustand |
Muster zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen:
Die Streifen (schwarz/gelb oder rot/weiß) sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen und müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.