© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 144041
Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung (Oö. VSVO)
§ 10.
- Waffen: Die Einbringung von Waffen im Sinn des Waffengesetzes in die Veranstaltungsstätte durch Veranstaltungsbesucher ist verboten.
- Wurf- und Schlaggegenstände: Die Einbringung von Wurf- oder Schlaggegenständen, die eine erhebliche Verletzung von Personen bewirken können, in die Veranstaltungsstätte durch Veranstaltungsbesucher ist verboten.