© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 826522
2. Unterabschnitt
Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (BauTG 2015)
2. Unterabschnitt
Brandschutz
§ 8. Allgemeine Anforderung
Bauliche Anlagen müssen so geplant und ausgeführt sein, dass einer Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Menschen im Brandfall vorgebeugt und die Brandausbreitung wirksam eingeschränkt wird.