© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 042093
Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973
II. Brandverhütung
§ 2. Allgemeine Verpflichtung
Jedermann hat sich nach Möglichkeit und Zumutbarkeit so zu verhalten, daß das Entstehen oder das Weitergreifen von Bränden verhindert und die Brandbekämpfung nicht erschwert wird.