© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 981092
Salzburger Feuerwehrgesetz 2018
§ 43. Strafbestimmungen
(1) Das unbefugte Tragen von Feuerwehruniformen und das unbefugte Führen von Feuerwehrdienstgraden sowie alle übrigen Handlungen und Unterlassungen, durch welche Bestimmungen dieses Gesetzes verletzt werden, kann von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 3.700 € geahndet werden.
(2) Gegenstände, die der Verwaltungsübertretung zugrunde liegen, können nach Maßgabe des § 17 VStG in der geltenden Fassung für verfallen erklärt werden.