© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 101521
Salzburger Veranstaltungsstätten-Verordnung
5. Abschnitt Veranstaltungsstätten mit Spielflächen innerhalb von Veranstaltungsräumen
§ 56. Sportpodien
(1) Erhöhte Sportflächen (Sportpodien) dürfen ohne weitere Sicherheitsvorkehrungen mit ihren Fußböden nicht höher als 1,10 m über dem Fußboden des Veranstaltungsraumes liegen.
(2) Sportpodien müssen umwehrt sein. Ist dies wegen der Sportart nicht möglich, muss eine freie Sicherheitsfläche von mindestens 1,25 m oder, wenn Catcher oder ähnliche Personen kämpfen, von mindestens 2,50 m Breite zwischen der Außenkante des Podiums und den Besucherplätzen eingehalten werden.