© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 037007
Sprengmittelgesetz 2010 (SprG)
§ 37. Bedienung von Mischladegeräten
(1) Betreiber von Mischladegeräten dürfen nur Personen zur Bedienung eines Mischladegeräts heranziehen, die
- das 21. Lebensjahr vollendet haben,
- der deutschen Sprache mächtig sind,
- den Nachweis der Kenntnisse gemäß §§ 62 ff. ASchG erbringen und
- nachweislich in der Bedienung des Mischladegeräts unterwiesen wurden.
(2) Mischladegeräte müssen im Zusammenwirken von zwei Personen gemäß Abs. 1 bedient werden. Die Bedienung durch eine Person ist zulässig bei Mischladegeräten, die mit einer automatischen Abschaltung des Ladevorgangs ausgerüstet sind.