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Dokument-ID: 1123626
X. Abschnitt
Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)
X. Abschnitt
Sondervorschriften für Handelsbetriebe
§ 101. Zusätzliche Bewilligungsvoraussetzungen
Neubauten, die der Unterbringung von Handelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² dienen, dürfen zur Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung nur mit mindestens zwei oberirdischen Geschossen erfolgen.
(LGBl. Nr. 45/2022)