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Dokument-ID: 213368

Vorschrift

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)

Inhaltsverzeichnis

Teil I: Eignungs- und Folgeuntersuchungen (§§ 2, 3, 3a, 3b)

 

Zeitabstände

1.

Blei, seine Legierungen oder Verbindungen

1 Jahr

Glasherstellung und Akkumulatorenfertigung: 3 Monate Rostschutzarbeiten: • [Fußnote: Rostschutzarbeiten einschließlich Trennen und Schneiden von rostschutzbeschichteten Teilen. 4 Wochen

2.

Quecksilber oder seine anorganischen Verbindungen

1 Jahr;

Leuchtstoffröhrenrecycling, Amalgamentsorgung: 3 Monate

3.

Arsen oder seine Verbindungen

1 Jahr

4.

Mangan oder seine Verbindungen

1 Jahr

5.

Cadmium oder seine Verbindungen

1 Jahr

6.

Chrom-VI-Verbindungen

1 Jahr

7.

Cobalt oder seine Verbindungen

1 Jahr

8.

Nickel oder seine Verbindungen

1 Jahr

9.

Aluminium-, aluminiumoxid- oder aluminiumhydroxid-haltige Stäube und Rauche

1 Jahr

10.

Quarz- oder asbesthaltiger Staub oder Hartmetallstaub

2 Jahre
für die Röntgenuntersuchung: 4 Jahre

11.

Schweißrauch

2 Jahre

12.

Fluor oder seine anorganischen Verbindungen

1 Jahr

13.

Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthracen, Pech oder Ruß  • [Fußnote: Ruß mit hohem Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ergibt, dass eine Gesundheitsgefährdung bestehen könnte.

2 Jahre

14.

Benzol

1 Jahr;

Kokereiarbeiten: 3 Monate

15.

Toluol

1 Jahr

16.

Xylole

1 Jahr

17.

Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen (Trichlorethylen), Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan, Tetrachlorethen (Perchlorethylen) oder Chlorbenzole

1 Jahr

18.

Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)

1 Jahr

19.

Dimethylformamid

1 Jahr

20.

Ethylenglykoldinitrat (Nitroglykol) oder Glyzerintrinitrat (Nitroglyzerin)

1 Jahr

21.

Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen

1 Jahr

22.

Phosphorsäureester

1 Jahr oder am Ende der Saison  • [Fußnote: Bei zeitlich begrenzten Saisonarbeiten, die kürzer als 6 Monate dauern.

23.

Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub

1 Jahr

24.

Isocyanate

1 Jahr

25.

Gasrettungsdienste, Grubenwehren sowie deren ortskundige Führer/innen, Tragen schwerer Atemschutzgeräte (mehr als 5 kg)

2 Jahre

26.

Den Organismus besonders belastende Hitze

2 Jahre

27.

Herabgesetzte Sauerstoffkonzentration (unter 17 Vol %, nicht unter 15 Vol %)

2 Jahre

28.

Arbeitnehmer/innen unter 21 Jahren unter Tage im Bergbau

1 Jahr

(BGBl. II Nr. 26/2014)