© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Zurück Weiter
Dokument-ID: 649063

Vorschrift

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)

Inhaltsverzeichnis

1. Einwirkung durch BLEI, seine Legierungen oder Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

Es ist besonders zu achten auf:

  • Beschwerden oder Erkrankungen im Bereich des erythropoetischen und des gastrointestinalen Systems (insbesondere Hautblässe, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Obstipation, Koliken),
  • Beschwerden und Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems (Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Sensibilitätsstörungen und Schwächegefühl),
  • Störungen der Fertilität (nicht erfüllter Kinderwunsch sowohl bei Frauen als auch bei Männern),
  • arterielle Hypertonie,
  • Beschwerden und Erkrankungen der Niere.

b. Arbeitsanamnese:

Es ist gezielt zu fragen nach:

  • der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  • technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
  • zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
  • dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltungen und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.

c. Befunderhebung:

Allgemeine ärztliche Untersuchung.

Blut:

  • Rotes Blutbild (Erythrozyten, Hämoglobin, Hämatokrit)
  • Blutbleibestimmung (EDTA-Blut)
  • Erythrozytenprotoporphyrin (EPP)

Harn:

  • Gesamtprotein (z. B. mittels Harnstreifen)
  • immunologischer Teststreifen auf Mikroalbumin (Normbereich: bis 20 mg/l)
  • Spezifisches Gewicht
  • δ-Aminolävulinsäure (ALA-U)

Für die δ-Aminolävulinsäurebestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht ≥ 1010 mg/ml beträgt.

d. Beurteilung:

Eignung:

Als Grenzwerte sind anzusehen:

Blut:

Erythrozyten:

 

 

3,2 Millionen/µl für Frauen
3,8 Millionen/µl für Männer

Hämoglobin:

 

 

10 g/dl für Frauen
12 g/dl für Männer

Hämatokrit:

 

 

30 % für Frauen
35 % für Männer

EPP:

 

 

120 µg/100 ml RBC

Blutblei:

 

 

30 µg/100 ml

Harn:

 

 

 

 

ALA-U:

10 mg/l
(Davis; Männer, Frauen >
50 a)
6 mg/l
(Davis; Frauen ≤
50 a)

 

Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

Bei Überschreiten bzw. Unterschreiten der Grenzwerte im Blut oder im Harn.

Nichteignung:

Bei Überschreitung folgender Grenzwerte (Expositionskarenz bis zur Normalisierung der Werte für Blutblei und ALA-U):

Blut:

 

Blutblei

70 µg/100 ml (Männer, Frauen > 50 a)
45 µg/100 ml (Frauen ≤ 50 a)

Harn:

 

ALA-U:

20 mg/l Harn (Männer, Frauen > 50 a)
10 mg/l Harn (Frauen ≤ 50 a)

Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch Blei verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei ausgeprägten:

  • Erkrankungen des erythropoetischen Systems,
  • Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems,
  • Erkrankungen der Niere.

e. Zeitabstand:

Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:

ein Jahr

  • für Glas- und Akkumulatorenarbeiten drei Monate
  • für Rostschutzarbeiten (einschließlich Trennen und Schneiden von rostschutzbeschichteten Teilen) vier Wochen,

bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

drei Monate,

  • für Glas- und Akkumulatorenarbeiten sechs Wochen
  • für Rostschutzarbeiten zwei Wochen.

(BGBl. II Nr. 230/2015)