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Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)
18. Einwirkung durch KOHLENSTOFFDISULFID (Schwefelkohlenstoff)
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
- Appetitlosigkeit,
- stärkere Gewichtsveränderungen,
- Schlaflosigkeit,
- Gedächtnisschwäche, Konzentrationsstörungen,
- Gereiztheit, Stimmungslabilität,
- Sehstörungen,
- sowie auf Symptome, die auf koronare oder periphere Gefäßveränderungen hinweisen.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
- der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
- technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
- zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
- dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung.
Neurologischer Status:
Zu berücksichtigen sind:
- Sensibilitätsstörungen,
- Parästhesien und Polyneuropathien,
- Störungen der Sehnenreflexe,
- Tremor der Hände,
- Störungen der Pupillen- und Cornealreflexe,
- Parkinson-Symptome.
Ophthalmologische Untersuchung:
Zu berücksichtigen sind Störungen im Farb- und Tiefensehen (wie z. B. Lanthony D 15-d-Test unter standardisierten Bedingungen).
Ergometrie:
Die Ergometrie ist bei der Erstuntersuchung und bei den Folgeuntersuchungen durchzuführen.
Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des cardio-pulmonalen Systems sowie zur Erkennung Koronarkranker ist die symptomlimitierte Ergometrie nach den „Praxisleitlinien Ergometrie“ der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft durchzuführen.
Weitere Bestimmungen zur Durchführung der Ergometrie sind im Teil I/3 geregelt.
Harn:
Die Harnprobe ist nach Ablauf einer Arbeitswoche/am Ende des Arbeitstages/am Schichtende abzunehmen (der Zeitpunkt der Abnahme der Harnprobe ist anzugeben).
- Gesamtprotein (z. B. mittels Harnstreifen)
- Kreatinin
- 2-Thioxothiazolidin-4-carbonsäure (TTCA)
d. Beurteilung:
Eignung:
Als Grenzwert ist anzusehen:
Harn:
TTCA 2 mg/g Kreatinin
Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
Bei Vorliegen einer Leistung von weniger als 70 % des Normwertes bei der Ergometrie.
Bei Überschreiten des Grenzwertes für TTCA im Harn.
Nichteignung:
Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff) verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei ausgeprägter/n:
- Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems, insbesondere mit polyneuritischen
- Erscheinungen,
- nachgewiesener Coronarsklerose,
- Herzrhythmusstörungen,
- therapieresistenter Hypertonie,
- Nierenerkrankungen mit erheblich eingeschränkter Nierenfunktion.
e. Zeitabstand:
Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung
- ein Jahr;
bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
- drei Monate.
(BGBl. II Nr. 26/2014)