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Dokument-ID: 213397

Vorschrift

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)

Inhaltsverzeichnis

24. Einwirkung durch ISOCYANATE

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

Es ist besonders zu achten auf:

Erkrankungen der Atmungsorgane, insbesondere:

  • allergische Erkrankungen der Luftwege (z. B. Heuschnupfen, Asthma bronchiale),
  • Neigung zu Bronchospasmen (anfallsartiger Hustenreiz, anfallsartige Atemnot, Gefühl der Enge),
  • chronische Bronchitis, chronische Rhinitis, chronische Konjunktivitis.

b. Arbeitsanamnese:

Es ist gezielt zu fragen nach:

  • der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  • technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
  • zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
  • dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.

c. Befunderhebung:

Allgemeine ärztliche Untersuchung:

Es ist besonders zu achten auf:

  • Reizerscheinungen im Bereich der Schleimhäute der Augen und oberen Atemwege,

bei Auskultation der Lunge ist besonders zu achten auf:

  • verlängertes Exspirium,
  • sonstige Anzeichen für Bronchospasmen.

Lungenfunktion:

Bestimmung der:

  • Forcierten Vitalkapazität (FVC)
  • 1-Sekundenkapazität (FEV1)
  • FEV1 %FVC
  • MEF tief 50 (max. exspir. Flusswert bei 50 % der VC)

Durchführung der Spirometrie: siehe Teil I/2 Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Untersuchungen.

Bei Exposition gegenüber Diphenylmethan-4,4´-diisocyanat (MDI)

sind zusätzlich folgende Untersuchungen durchzuführen:

Harn:

Die Harnprobe ist nach Ablauf einer Arbeitswoche/am Ende eines Arbeitstages/am Schichtende abzunehmen (der Zeitpunkt der Abnahme der Harnprobe ist anzugeben).

  • Kreatinin
  • Bestimmung des 4,4´-Diaminodiphenylmethan (MDA)

d. Beurteilung:

Eignung:

Als Grenzwert ist anzusehen:

Harn:

4,4´-Diaminodiphenylmethan: 10 µg/g Kreatinin

Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

Bei Überschreiten des Grenzwertes für 4,4´-Diaminodiphenylmethan im Harn.

Bei Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Diese liegt jedenfalls vor, wenn nach mehrmaliger Messung der beste gemessene Wert den für den/die Untersuchte/n maßgebenden Sollwert um 20 % unterschreitet bzw. den MEF50-Sollwert um 50 % unterschreitet.

Eine vorzeitige Folgeuntersuchung ist jedoch nicht erforderlich, wenn im Vergleich zu Vorbefunden der altersabhängige physiologische Abfall der 1-Sekundenkapazität (FEV1) von 40 ml/Jahr nicht überschritten wird oder aus der Beurteilung des Kurvenverlaufes der Forcierten Vitalkapazität (FVC) eine eingeschränkte Mitarbeit des Untersuchten/der Untersuchten ersichtlich ist.

Nichteignung:

Eine Eignung für Tätigkeiten, die mit einer Einwirkung durch Isocyanate verbunden sind, ist im Allgemeinen nicht gegeben bei:

  • Erkrankungen der Atemwege mit erheblicher Einschränkung der Atemfunktion,
  • Asthma bronchiale,
  • sonstigen Erkrankungen mit bronchialer Obstruktion.

e. Zeitabstand:

Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:

  • ein Jahr;

bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

  • sechs Monate.

(BGBl. II Nr. 26/2014)