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Dokument-ID: 649069

Vorschrift

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)

Inhaltsverzeichnis

4. NACHTARBEIT

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

Es ist besonders zu achten auf:

  • Appetitlosigkeit, Magen-Darm-Erkrankungen oder -Beschwerden,
  • Diabetes mellitus,
  • Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder -Beschwerden,
  • Schlafstörungen,
  • Kopfschmerzen,
  • innere Unruhe, Nervosität, Anfallsleiden,
  • psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen.

b. Arbeitsanamnese:

Es ist gezielt zu fragen nach:

  • der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  • zusätzlichen relevanten Belastungen,
  • dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen und der Arbeitsgestaltung bei Nachtarbeit ist durchzuführen.

c. Befunderhebung:

Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Dabei ist die Herz-Kreislauf-Funktion besonders zu berücksichtigen.

d. Zeitabstand:

Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt zwei Jahre; für Arbeitnehmer/innen nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder nach 10 Jahren als Nachtarbeitnehmer/innen ein Jahr.

(BGBl. II Nr. 26/2014)