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Dokument-ID: 161893
Wiener Feuerwehrgesetz
§ 6. Rechtsstellung der Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr
(Anm. d. Red.: Titel geändert durch LGBl. Nr. 28/2018.)
(1) Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich.
(2) Durch die Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr wird kein Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet.
(3) (Anm. d. Red.: Abs. 3 wurde gem. LGBl. Nr. 28/2018 aufgehoben.)